Verleih
Hinweis:
Aufgrund der Umsatzsteuer-Reform unterliegt der Verleih, der nicht dem Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. des § 11 SGB VIII dient, seit dem 1.1.2023 der Umsatzsteuerpflicht.
Der Verleih der Gegenstände ist umsatzsteuerfrei, wenn die Leistungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit (§§11 bis 14 SGB VIII) in Anspruch genommen werden.
Bei den genannten Preisen auf unserer Ausleih-Liste handelt es sich um Netto-Preise.